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  • · Fachbeitrag · Statusfeststellungsverfahren

    Die Eckpunkte zum neuen Statusfeststellungsverfahren ab 01.04.2022

    | Versteckt im unverdächtigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das sozialversicherungsrechtliche optionale Statusfeststellungsverfahren weitreichend reformiert worden. Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber Bürokratie abbauen. Zum 01.04.2022 treten wesentliche Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens in Kraft. LGP fasst die Eckpunkte für Sie zusammen. |

    Künftig nur noch Entscheidung über den Erwerbsstatus

    Nach der Rechtsprechung konnte bisher in den Verfahren nach § 7a SGB IV nicht über das Vorliegen einer Beschäftigung isoliert entschieden werden. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund musste immer auch über die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit in den einzelnen Sozialversicherungszweigen entscheiden.

     

    Ab 01.04.2022 entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nur noch über den Erwerbsstatus. Anders als bisher entscheidet die Clearingstelle nicht mehr über die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in den einzelnen Sozialversicherungszweigen.

      

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