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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2016

    | Auch 2016 erhöhen sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung. Mit der folgenden Übersicht wissen Sie, was 2016 gilt. |

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge steigen 2016 wieder generell. Somit gelten ab dem 1. Januar 2016 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

    • Beitragsbemessungsgrenzen 2016

    Alte Bundesländer

    Neue Bundesländer

    Arbeitslosenversicherung

    • jährlich

    74.400 Euro

    64.800 Euro

    • monatlich

    6.200 Euro

    5.400 Euro

    Allgemeine Rentenversicherung

    • jährlich

    74.400 Euro

    64.800 Euro

    • monatlich

    6.200 Euro

    5.400 Euro

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    • jährlich

    91.800 Euro

    79.800 Euro

    • monatlich

    7.650 Euro

    6.650 Euro

    Kranken- und Pflegeversicherung

    • jährlich

    50.850 Euro

    50.850 Euro

    • monatlich

    4.237,50 Euro

    4.237,50 Euro

         

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