· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2016
| Auch 2016 erhöhen sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung. Mit der folgenden Übersicht wissen Sie, was 2016 gilt. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge steigen 2016 wieder generell. Somit gelten ab dem 1. Januar 2016 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
  | ||
  |  Alte Bundesländer  |  Neue Bundesländer  |  
Arbeitslosenversicherung  |  ||
  |  74.400 Euro  |  64.800 Euro  |  
  |  6.200 Euro  |  5.400 Euro  |  
Allgemeine Rentenversicherung  |  ||
  |  74.400 Euro  |  64.800 Euro  |  
  |  6.200 Euro  |  5.400 Euro  |  
Knappschaftliche Rentenversicherung  |  ||
  |  91.800 Euro  |  79.800 Euro  |  
  |  7.650 Euro  |  6.650 Euro  |  
Kranken- und Pflegeversicherung  |  ||
  |  50.850 Euro  |  50.850 Euro  |  
  |  4.237,50 Euro  |  4.237,50 Euro  |  
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
 - Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
 - Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
 
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
 - Endet automatisch; keine Kündigung notwendig