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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2015

    | Auch 2015 haben sich die meisten Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Erfahren Sie nachfolgend, was ab sofort gilt. | 

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2015 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2015 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

     

    • Beitragsbemessungsgrenzen 2015

    Alte Bundesländer

    Neue Bundesländer

    Arbeitslosenversicherung

    • jährlich

    72.600 Euro

    62.400 Euro

    • monatlich

    6.050 Euro

    5.200 Euro

    Allgemeine Rentenversicherung

    • jährlich

    72.600 Euro

    62.400 Euro

    • monatlich

    6.050 Euro

    5.200 Euro

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    • jährlich

    89.400 Euro

    76.200 Euro

    • monatlich

    7.450 Euro

    6.350 Euro

    Kranken- und Pflegeversicherung

    • jährlich

    49.500 Euro

    49.500 Euro

    • monatlich

    4.125 Euro

    4.125 Euro

          

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