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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Tagespflegepersonen: Eltern treffen Arbeit-geberpflichten für staatliche Geldleistungen

    | Kürzlich haben die Redaktion Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Tagespflegepersonen erreicht. Der Hintergrund ist, dass Leistungen, die das Jugendamt an eine Tagespflegeperson gewährt, seit dem 1. April 2013 beitragspflichtig sein sollen. |

     

    Frage: Wie ist die Beitragspflicht in der Praxis zu handhaben? Wer führt die Meldungen durch und die Beiträge ab?

     

    Antwort: Tagespflegepersonen sind grundsätzlich selbstständig tätig. Betreut die Tagespflegeperson jedoch das Kind im Haushalt der Erziehungsberechtigten nach deren Weisung, geht die Sozialversicherung in der Regel von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus.

     

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