13.07.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Status eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers mit echter Sperrminorität vor dem BSG
Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.
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