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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Mitarbeitende Kommanditisten können sv-frei sein

    | Komplementäre, die in der KG mitarbeiten, haften gesamtschuldnerisch. Sie stehen deshalb nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungsfrei. Auch mitarbeitende Kommanditisten, die nur begrenzt haften, können sozialversicherungsfrei sein. Es kommt allerdings auf die Stellung in der KG an. Das zeigen zwei aktuelle Urteile. |

     

    Argumente für und gegen die Sozialversicherungspflicht

    Die Gesellschafterstellung eines Kommanditisten schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur KG aus, wenn er seine Mitarbeit aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung als persönlichen Beitrag zur Erreichung des Gesellschaftszwecks leistet. Das ist der Fall, wenn die Mitarbeit des Kommanditisten und gegebenenfalls noch die dafür zustehende Vergütung nur im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind.

     

    Schwieriger ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung, wenn

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