12.06.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
LSG Baden-Württemberg: Qualifizierte Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche während einer Tournee sind abhängig beschäftigt
Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche, nämlich „Backliner“, „Rigger“ oder „Stagemanager“, sind in ihren Einsätzen während einer vorgeplanten Tournee abhängig beschäftigt, wenn sie Einsatzverträge mit dem Tourneeveranstalter geschlossen haben, nach Tages- oder Tourneepauschalen bezahlt werden, ihre eigenen Arbeitsmaterialien („Tool-Cases“) während der Tournee vom Veranstalter mitgeführt werden und sie ihre Arbeit grundsätzlich höchstpersönlich erbringen müssen und ihre Möglichkeit eingeschränkt ist, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
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