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  • 15.09.2016 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Lkw-Fahrer ist bei Fahrten mit fremdem Lkw abhängig beschäftigt

    | Lkw-Fahrer sind bei Fahrten, die sie mit einem fremden Lkw durchführen, regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies gilt auch dann, wenn sie über einen eigenen Lkw verfügen und den fremden Lkw für Rückladungen auf eigene Rechnung benutzen können. So das LSG Baden-Württemberg. |

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