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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig

    | Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, ist als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig, wenn er zwar für die Gesellschaft wesentliche Fachkenntnisse und Kundenkontakte besitzt, sich jedoch Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert. Dies hat das SG Dortmund entschieden. |

     

    Die tragenden Gründe der Entscheidung des SG Dortmund (Urteil vom 21.3.2014, Az. S 34 R 580/13; Abruf-Nr. 141271) sind:

    • Der Gesellschafteranteil des Geschäftsführers von 49,71 Prozent biete nicht die Möglichkeit, die Weisungsgebundenheit aufzuheben.

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