11.06.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Fahrlehrer ohne eigene Fahrschulerlaubnis steht in einer abhängigen Beschäftigung
Ein Fahrlehrer, der keine Erlaubnis hat, eine eigene Fahrschule zu führen, steht in einer abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigung. Auf die fehlende wirtschaftliche Abhängigkeit kommt es für die Statusbeurteilung nicht an. Zu diesem Schluss gelangt das BSG und entscheidet eine Grundsatzfrage.
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