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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    „Compositing Artist“ ist sozialversicherungspflichtig

    | Ein „Compositing Artist“, der für eine Kinofilmproduktion von einem Unternehmen im Bereich der digitalen visuellen Effekte beschäftigt wird, ist nach Ansicht des SG Stuttgart abhängig beschäftigt. Entscheidend sei, dass die geschuldete Leistung aufgrund der Geheimhaltungsvereinbarung in der tatsächlich durchgeführten Art und Weise nicht ohne die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und auch nicht außerhalb deren Produktionsräume hätte erbracht werden können (SG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2019, Az. S 11 R 6116/17, Abruf-Nr. 210336 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Übersicht „Sozialversicherungspflicht: Aktuelle Urteile von A bis Z“ → Abruf-Nr. 45223244
    Quelle: ID 46062885

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