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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Auf Honorarbasis beschäftigter Kfz-Meister

    | Hohe Hürden muss ein Kfz-Servicebetrieb überwinden, wenn er einen Kfz-Meister freiberuflich auf Honorarbasis beschäftigen möchte, um die Sozialabgaben zu sparen. Denn ist der Meister dann nur für den einen Kfz-Betrieb tätig, ist seine wirtschaftliche Abhängigkeit so stark, dass er als nichtselbstständig tätig einzustufen ist. So sieht es das SG Stuttgart. |

     

    Im SG-Fall sprachen auch viele Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit:

    • Der Kfz-Meister setzte bei seiner Tätigkeit auch eigenes Werkzeug ein.

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