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  • 23.10.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Steuerberater dürfen im Statusfeststellungsverfahren nicht auftreten

    | Ein Steuerberater darf nicht als Bevollmächtigter einer erwerbstätigen Person in einem sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren auftreten. Das hat das BSG in zwei Urteilen deutlich gemacht. |

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