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  • · Fachbeitrag · Sonderzuwendungen

    SV-Beiträge auf Urlaubsgeld richtig berechnen

    | Regelmäßig zur Urlaubszeit stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie die SV-Beiträge auf das Urlaubsgeld berechnen. LGP erläutert die Regeln. |

     

    Frage: Wir möchten unserem Mitarbeiter im Juli ein zusätzliches Urlaubsgeld von 2.000 Euro zahlen. Sein üblicher, beitragspflichtiger Monatsverdienst liegt bei 4.000 Euro. Was müssen wir bei den SV-Beiträgen beachten?

     

    Antwort: Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sondervergütung, die für die Dauer des Urlaubs gewährt wird. Wird das Urlaubsgeld einmal pro Jahr ausgezahlt, ist es als einmaliges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zu verbeitragen ( § 23a SGB IV ). Wird es als regelmäßiger Zuschlag monatlich gezahlt, erhöht es das laufende Monatseinkommen ohne Besonderheiten.

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