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  • 12.02.2025 · Nachricht · SFN-Zuschläge

    BSG stellt klar: Zuschläge für nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind beitragspflichtig

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die Berechnungselement für die Entgeltfortzahlung oder das Urlaubsentgelt sind, sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Mit dieser Aussage sorgt das BSG für Klarheit.

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