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  • · Fachbeitrag · Ruhestand/Altersrente

    Smart Exit ‒ Teil 5: So lassen sich Rentenabschläge geschickt ausgleichen

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    | Ein Smart-Exit- oder Ruhestandsmodell ist für Unternehmen heute unerlässlich. LGP macht Sie in einer Serie mit den vier vom Gesetzgeber vorgesehenen Ruhestandsmodellen Lebensarbeitszeitkonten, Altersteilzeit, Vorruhestand und Ausgleich der Rentenabschläge vertraut. Der folgende Beitrag erläutert anhand von praktischen Beispielen, wie sich Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug ausgleichen lassen. |

    Flexi-Rentengesetz und Ausgleich von Rentenabschlägen

    Seit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes im Jahr 2017 können Versicherte schon ab dem 50. Lebensjahr, und nicht wie zuvor erst mit 55 Jahren, Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Damit der Ausstieg aus dem Erwerbsleben besser geplant und die finanziellen Folgen des vorgezogenen Rentenbeginns verringert werden können, ist die Zahlung von Beiträgen bis zu zwei Mal im Kalenderjahr ab dem 50. Lebensjahr möglich.

    Vorzeitiger Rentenbezug ab 63 mit Rentenabschlägen

    Die Altersrente kann ab 63 mit Abschlägen bezogen werden. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme mindert sich die Rente um 0,3 Prozent. Die Rentenabschläge sollen die Kosten der längeren Rentenbezugszeiten bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme ausgleichen.

          

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