17.05.2019 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht
Selbstständiger Personal Trainer ist nicht pflichtversichert in GRV
Ein selbstständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus. Er ist damit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI, so das SG Osnabrück.
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