Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.05.2019 · Nachricht · Rentenversicherungspflicht

    Selbstständiger Personal Trainer ist nicht pflichtversichert in GRV

    Ein selbstständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus. Er ist damit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI, so das SG Osnabrück.

    Lehrvideos

    Bleiben Sie auf dem Laufenden.

    Mehr Videos