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  • 27.02.2013 · Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht

    Keine Befreiung für nichtanwaltliche Tätigkeit

    | Eine als Anspruchsprüferin in einem Versicherungsunternehmen angestellte Juristin, die im Hinblick auf die zusätzlich von ihr ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwältin Mitglied in der Rechtsanwaltskammer und im berufsständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist, kann sich für die Beschäftigung beim Versicherer nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das hat das SG Düsseldorf entschieden. |

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