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  • · Nachricht · Rente

    Abschlagsfreie Rente mit 63 und Beitragslücken

    | Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren beziehen will, kann lange zurückliegende Beitragslücken nicht dadurch schließen, dass er freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlt. Dies hat das Resümee des LSG Baden-Württemberg entschieden ( Urteil vom 14.12.2017, Az. L 10 R 2182/16, Abruf-Nr. 198729 ). |

    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 56 | ID 45077551

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