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  • · Fachbeitrag · Pflegeversicherung

    Digitales Verfahren in der sozialen Pflegeversicherung ist seit 01.07.2025 verpflichtend ‒ die Eckpunkte für Arbeitgeber

    | Um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen, gilt seit 01.07.2025 das verpflichtende digitale Verfahren zur Erfassung der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der sozialen Pflegeversicherung. Es löst das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren ab. |

     

    Das Verfahren ist für alle beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen verpflichtend. Konkret gilt:

    • Der Arbeitgeber wird künftig bei Beginn einer in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigung die Person neben der Sozialversicherung auch zum digitalen Nachweisverfahren bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) anmelden. Das geschieht über sein Entgeltabrechnungssystem oder das SV-Meldeportal.