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  • 25.03.2022 · Nachricht · Lohnabrechnung

    Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende ab zweitem Kind auf Antrag

    | Für Alleinerziehende beträgt der Entlastungsgrundbetrag 4.008 Euro im Kalenderjahr. Seit 2022 wird er beim Lohnsteuerabzug automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. |

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