26.10.2022 · Nachricht · Kurzarbeitergeld
Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer
Das Bundeskabinett ermöglicht mit der Kurzarbeitergeldöffnungsverordnung (KugÖV) die Zahlung von Kurzarbeitergeld an Leiharbeitnehmer befristet in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig