10.10.2023 · Nachricht · Kurzarbeitergeld
KuG gibt es nur für Arbeitnehmer von Betrieben mit Sitz im Inland
Damit Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) erhalten können, muss das Unternehmen in Deutschland einen Betriebssitz haben oder es muss eine Betriebsabteilung (Home-Office-Fall) vorliegen. Das hat das LSG Bayern im Fall eines Unternehmens entschieden, das als société anonyme (S.A.) nach französischem Recht organisiert war und den Sitz in Frankreich hatte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig