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  • 10.10.2023 · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    KuG gibt es nur für Arbeitnehmer von Betrieben mit Sitz im Inland

    Damit Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) erhalten können, muss das Unternehmen in Deutschland einen Betriebssitz haben oder es muss eine Betriebsabteilung (Home-Office-Fall) vorliegen. Das hat das LSG Bayern im Fall eines Unternehmens entschieden, das als société anonyme (S.A.) nach französischem Recht organisiert war und den Sitz in Frankreich hatte.

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