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  • 13.02.2015 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung

    Abgabepflicht schon bei einem Auftrag pro Jahr

    | Die Künstlersozialabgabepflicht entsteht, wenn ein Unternehmen „nicht nur gelegentlich“, sondern regelmäßig oder dauerhaft Aufträge von nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat dabei den Rahmen für die Abgabepflicht sehr weit gezogen. |

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