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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Kein Sozialausgleich für 2012

    | Auch 2012 findet kein Sozialausgleich statt. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 wurde auf 0 Euro festgelegt. |

     

    HINTERGRUND | Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des 2011 eingeführten steuerfinanzierten Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich. Bereits für das Jahr 2011 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 0 Euro, sodass bis zum 31. Dezember 2011 kein Sozialausgleich durchzuführen ist. Auch 2012 findet kein Sozialausgleich statt, weil der am 24. Oktober 2011 im Bundesanzeiger veröffentlichte Wert für das Kalenderjahr 2012 auch auf 0 Euro festgelegt wurde. Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2013 mit einem Sozialausgleich rechnen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 199 | ID 30112110

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