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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Beitragszuschuss für freiwillig gesetzlich versicherte Angehörige

    | Zuschüsse des Arbeitgebers zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers sind steuerfrei. Ab 2014 gilt das - aufgrund einer Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2013 - nicht mehr für Zuschüsse zu den Beiträgen von Angehörigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Für Zahlungen bis zum 31. Dezember 2013 gewährt die Finanzverwaltung Vertrauensschutz. |

     

    Beachten Sie | Aufgrund der Vertrauensschutzregelung treten die von Dr. Jan Boetius in LGP 6/2014, Seite 104 beschriebenen Folgen nunmehr erst für Zahlungen ein, die auf Lohnzahlungszeiträume für das 2014 entfallen. Zuschüsse an Angehörige in den an sich noch nicht verjährten Jahren 2011 bis 2013 bleiben steuerfrei. Das gilt auch für anteilige Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung, so die OFD Nordrhein-Westfalen in einer bundesweit abgestimmten Verfügung (Kurzinfo Lohnsteuer Nr. 3 vom 21.5.2014).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Kein Beitragszuschuss für freiwillig gesetzlich versicherte Angehörigea“, LGP 6/2014, Seite 103
    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 128 | ID 42829453

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