05.09.2017 · Nachricht · Insolvenzgeld
Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 voraussichtlich auf 0,06 Prozent
Die Insolvenzgeldumlage soll zum 01.01.2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts sinken. Das sieht die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018 vor. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
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