22.09.2022 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Sturz bei Segway-Parcours auf Teambuilding-Maßnahme
Nimmt ein Arbeitnehmer innerhalb einer von seinem Arbeitgeber durchgeführten zweitägigen Dienstveranstaltung an einem Segway-Parcours als sog. Teambuilding-Maßnahme teil und verunfallt dabei, kann dies ein Arbeitsunfall sein. Und zwar dann, wenn die Durchführung des Parcours als Team-Building-Maßnahme integraler Bestandteil des fachlichen Programmpunkts der Tagung ist und unmittelbar betrieblichen Interessen bzw. der Zielsetzung des Unternehmens dient, so das LSG Bayern.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig