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  • 13.05.2022 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    LSG Hessen: PR-Manager nicht als Beschäftigter unfallversichert

    | Die Tätigkeit als Berater in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens sowie die Übernahme von Aufgaben des Marketings kann sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen einer freien Mitarbeit übernommen werden. Für die Bewertung kommt den vertraglichen Vereinbarungen und dem dort dokumentierten Willen der Vertragsparteien eine gewichtige Rolle zu. Das hat das LSG Hessen im Streit um Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung verlautbart. |

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