01.07.2025 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Kein Arbeitsunfall bei Schnuppertätigkeit im Reitverein
| Auch für Helfer in einem Sportverein – hier einem Reitverein – kann Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Eine Schnuppertätigkeit unterfällt diesem Schutz aber nur, wenn sie einen zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im Fall einer Helferin klargestellt, die der Voltigierstunde ihrer Tochter lediglich beiwohnen und die Übungsleiterin begleiten, um zu entscheiden, ob sie sich diese Aufgabe in der Zukunft zutraue. |
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