Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 14.03.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Handbruch einer Teamleiterin beim Eislaufen kein Arbeitsunfall

    | Organisiert eine Teamleiterin aus eigener Initiative einen teambildenden Ausflug mit ihrer Abteilung zu einer Eisbahn, rutscht beim Betreten der Eisfläche aus und bricht sich das Handgelenk, ist das kein Arbeitsunfall. Denn es liegt weder eine durch die Geschäftsleitung angeregte und organisierte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor, noch eine arbeitsvertragliche Pflicht der Teamleiterin für teambildende Maßnahmen zu sorgen oder daran teilzunehmen (SG Detmold, Urteil vom 09.02.2017, Az. S 1 U 263/15, Abruf-Nr. 199927 , rechtskräftig). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents