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  • 19.05.2025 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    BSG bejaht Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige als Vorsitzender eines Pfadfindervereins

    | Der Vorsitzende eines Pfadfindervereins gehört nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII zu dem Personenkreis, der kraft Gesetzes als ehrenamtlich Tätiger in der Wohlfahrtspflege in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist. Das hat das BSG klargestellt. |