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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Basketballturnier auf Kreuzfahrtschiff: SG Hannover sieht in Verletzung eines Crewmitglieds keinen Arbeitsunfall

    Verletzt sich ein Crewmitglied auf einem Kreuzfahrtschiff bei einem freiwilligen Basketballturnier am Knie, ist das kein Arbeitsunfall. So entschied das SG Hannover im Fall eines Schiffsarztes, der auf Anerkennung einer Knieverletzung geklagt hatte.

     

    Der Arzt hatte geltend gemacht, dass das Turnier vom Arbeitgeber organisiert worden und daher als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung versichert gewesen sei. Zudem habe er sich als Schiffsarzt auch in seiner Freizeit in ständiger Bereitschaft befunden. Schließlich habe sich mit dem besonders rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht.

     

    Dem folgte das Gericht nicht: Die Teilnahme am Basketballturnier habe nicht in einem ausreichenden Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Schiffsarzt gestanden. Der Arzt habe zum Unfallzeitpunkt weder objektiv eine geschuldete Haupt- oder Nebenpflicht aus seinem Beschäftigungsverhältnis als Schiffsarzt erfüllt noch subjektiv annehmen können, eine solche Pflicht zu erfüllen. Das Turnier sei auch weder als versicherter Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzusehen. Es habe Wettkampfcharakter gehabt und sich von vornherein nur an einen begrenzten Kreis basketballinteressierter Crewmitglieder gerichtet. Bei einer Besatzungsstärke von rund 1.000 Personen hätten lediglich etwa 100 Beschäftigte teilgenommen. Auch eine besondere schiffstypische Gefahr sah das SG als nicht verwirklicht. Der Unfall habe sich daher aufgrund von Umständen ereignet, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen seien (SG Hannover, Urteil vom 19.05.2026, Az. S 58 U 169/23, Abruf-Nr. 254313).

    Quelle: ID 50869994