04.04.2022 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen/Kurzarbeitergeld
Bundesrat hat Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gebilligt
Die coronabedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30.06.2022 fort. Am 11.03.2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss.
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