16.09.2022 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung/Familienversicherung
Auch Einkommensgrenze für die Familienversicherung erhöht
Für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung bei geringfügig Beschäftigten ist zum 01.10.2022 ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig. So steht es nun in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V. Es gilt hier also seit dem 01.10.2022 nicht mehr ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung. Der Beitrag in LGP 9/2022, Seite 197 wurde entsprechend korrigiert.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig