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  • 25.06.2026 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Neu zum 01.07.2026: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einmalig widerrufen werden

    Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Das ändert sich zum 01.07.2026. Minijobber können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig mit Wirkung für die Zukunft beantragen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig.