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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Keine Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner

    | Altersvollrentner sind ab Rentenbeginn generell in allen Beschäftigungen rentenversicherungsfrei. Dies gilt auch bei Aufnahme eines 450-Euro-Minijobs - ohne expliziten Antrag. Dennoch muss der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts bezahlen. |

     

    Sollten Arbeitgeber einen Altersvollrentner im Minijob irrtümlich als rentenversicherungspflichtig mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1“ gemeldet haben, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung seiner zu Unrecht entrichteten Arbeitnehmerbeiträge. Arbeitgeber oder betroffene Arbeitnehmer können bei der Minijob-Zentrale einen Antrag auf Erstattung stellen.

     

    PRAXISHINWEIS | Statt eines Antrags kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsmeldungen korrigieren (Beitragsgruppe „5“). Die überzahlten Arbeitnehmeranteile sind diesem dann auszuzahlen.

     

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