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  • · Fachbeitrag · Geldwerte Vorteile

    Bewertung von verbilligten Flügen als Arbeitslohnbestandteil

    | Erhält ein Arbeitnehmer verbilligte oder unentgeltliche Flüge, stellt der damit verbundene geldwerte Vorteil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das gilt nicht nur für Preisnachlässe an Arbeitnehmer der Fluggesellschaften, sondern auch für Vorteile betriebsfremder Arbeitnehmer. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für die Jahre 2016 bis 2018. |

     

    • Die Flüge, die die Fluggesellschaft eigenen Arbeitnehmern verbilligt anbietet, können nach § 8 Abs. 3 EStG bewertet werden, wenn die Lohnsteuer nicht pauschaliert wird. Ausgangspunkt ist der Angebotspreis vor üblichen Preisnachlässen abzüglich eines Bewertungsabschlags von vier Prozent sowie dem Rabattfreibetrag von 1.080 Euro.
    • In allen anderen Fällen erfolgt die Bewertung gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort. Diese Bewertung ist insbesondere dann anwendbar, wenn die Fluggesellschaft Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber Flüge verbilligt überlässt.
      • Zur vereinfachten Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt die Finanzverwaltung die „Flugkilometerregelung“ (FKM). Danach können für jeden geflogenen Kilometer Durchschnittwerte angesetzt werden.
      • Die neuen Werte unterscheiden sich kaum von den bisher gültigen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 10.9.2015, Az. S 2334, Abruf-Nr. 145832).
    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 200 | ID 43730005

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