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  • 18.03.2022 · Nachricht · Entgeltfortzahlung

    Verpflichtender Abruf der eAU kommt frühestens 2023

    Das Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber wird vom 01.07.2022 auf den 01.01.2023 verschoben. Das hat der Bundesrat beschlossen.

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