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  • 24.07.2017 · Nachricht · Elterngeld

    Depression nach Fehlgeburt – nicht weniger Elterngeld

    | Für die Berechnung des Elterngelds nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hat, wenn die Schwangere im Anschluss an jene frühere Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt ist. Dies hat das BSG klargestellt. Diese Krankheitsmonate sind bei Bemessung des vorgeburtlichen Erwerbseinkommens nicht zu berücksichtigen. |

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