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  • · Fachbeitrag · Elterngeld

    Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes

    | Die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes sind verfassungsgemäß, auch wenn danach Eltern, die in einer vorangegangenen Elternzeit kein Elterngeld bezogen haben, weniger Elterngeld erhalten als Eltern, die vorher Elterngeld bezogen haben. Das hat das BVerfG entschieden. |

     

    Nach § 2 Abs. 7 BEEG bleiben bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgeblichen zwölf Kalendermonate die Zeiten unberücksichtigt, in denen Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen wurde. Berücksichtigt werden dagegen die Monate, in denen der anspruchstellende Elternteil Elternzeit ohne den Bezug von Elterngeld wahrgenommen hat. Das hat zur Folge, dass Eltern, die über die Bezugszeit des Elterngeldes hinaus Elternzeit wahrnehmen, für ein weiteres Kind unter Umständen ein geringeres Elterngeld erhalten als Eltern, die nach der Bezugszeit des Elterngeldes für das vorherige Kind Einkommen erzielt haben. Das BVerfG hat gegen die gesetzliche Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluss vom 6.6.2011, Az: 1 BvR 2712/09; Abruf-Nr. 112233).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 131 | ID 27985780

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