· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltungen
Pauschal versteuert: SV-rechtliche Fallen bei Sachzuwendungen & Betriebsveranstaltungen
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt a. M.
Arbeitgeber nutzen regelmäßig die lohnsteuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten der §§ 37b und 40 EStG, um Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile administrativ einfach und steuerlich effizient zu behandeln. Doch pauschal versteuert heißt nicht automatisch beitragsfrei. LGP zeigt die beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter Sachzuwendungen nach § 37b EStG sowie die Besonderheiten der Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BSG.
Das sind die SV-rechtlichen Grundlagen
Während das Steuerrecht den Zufluss von Arbeitslohn regelt, folgt das Beitragsrecht der Sozialversicherung eigenen gesetzlichen Wertungen. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich primär nach dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 SGB IV und nur ergänzend nach den Ausnahmeregelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
Ausgangspunkt: Der Arbeitsentgeltbegriff des § 14 SGB IV
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen erfolgt unabhängig von ihrer lohnsteuerlichen Behandlung. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV sind Arbeitsentgelt „alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig