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  • 07.07.2022 · Nachricht · Arbeitslosengeld

    Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit nur bei vorherigem Bezug

    | Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit nur, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war. Ruhte der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Zahlung einer Urlaubsabgeltung durch den letzten Arbeitgeber, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies hat das LSG Sachsen klargestellt und sich dabei auf das Urteil des BSG vom 20.02.2002 (Az. B 1 AL 59/01 R) bezogen. |