18.02.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistung/Arbeitsentgelt
Verbilligte Wohnraumüberlassung ist nun auch beitragsfrei
| Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit 01.01.2020 lohnsteuerfrei sein. Seit 01.01.2021 ist sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. § 2 Abs. 4 S. 1 SvEV wurde entsprechend angepasst. |