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  • 22.03.2022 · Nachricht · Zuschläge

    Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten

    | In Betrieben, in denen Arbeitnehmer Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ableisten, kommt es immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die steuerfreien SFN-Zuschläge. Aktuell hat sich das FG Niedersachsen mit einem Fall befasst, in dem aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien die Bereitschaftsdienstzeit nicht gänzlich als Arbeitszeit bewertet worden waren. Das letzte Wort hat in dem Fall der BFH. |

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