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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen ab 1. August 2011

    | Bei beruflich bedingten Umzügen können Arbeitnehmer umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugskosten als pauschale Werbungskosten abziehen. Diese Pauschalen hat das BMF zum 1. August 2011 geringfügig erhöht. |

     

    • Pauschale für sonstige Umzugskosten
    Datum des Umzugs
    Ledige
    Ver-heiratete
    Weitere Personen
    Umzugsbedingte Unterrichtskosten

    1.1.2011 bis 31.7.2011

    640 Euro

    1.279 Euro

    282 Euro

    1.612 Euro

    Ab 1.8.2011

    641 Euro

    1.283 Euro

    283 Euro

    1.617 Euro

     

    WICHTIG | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht (BMF, Schreiben vom 5.7.2011, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 112368).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 128 | ID 28342220

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