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BMF zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten
Die Verwaltung präzisiert die Anwendung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten ab dem 01.01.2026. Es stellt klar, dass der typisierte Arbeitnehmeranteil auch für diese Personengruppe im Lohnsteuerabzugsverfahren anzusetzen ist (BMF, Schreiben vom 24.06.2026, Az. IV C 5 – S 2367/00012/005/018, Abruf-Nr. 254678).
Quelle: ID 50887278