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  • 06.11.2019 · Nachricht · Vergütung

    Tarifbegünstigung für Zahlungen aus Langzeitvergütungsmodell

    | Nehmen Arbeitnehmer an einem Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive) teil und erhalten – abhängig vom durchschnittlichen Geschäftserfolg innerhalb eines „Performancezeitraums“ im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum – eine entsprechende Vergütung, handelt es sich um eine tarifbegünstigte Zahlung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG. So sieht es jedenfalls das FG Hessen (Urteil vom 11.04.2019, Az. 6 K 306/18, Abruf-Nr. 211451 ). Das letzte Wort hat der BFH. |

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