29.01.2024 · Nachricht · Umzugskosten
Neue Umzugskostenpauschalen gelten ab 01.03.2024
Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.03.2024 (BMF, Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :003, Abruf-Nr. 239040 ).
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