02.04.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Widerruf einer Lohnsteuerauskunft ist nicht aussetzbar
Widerruft das Finanzamt eine dem Arbeitgeber erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft, kann er zwar dagegen Einspruch einlegen. Die Aussetzung der Vollziehung kann er allerdings nicht beantragen, so der BFH.
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