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  • 02.04.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Widerruf einer Lohnsteuerauskunft ist nicht aussetzbar

    Widerruft das Finanzamt eine dem Arbeitgeber erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft, kann er zwar dagegen Einspruch einlegen. Die Aussetzung der Vollziehung kann er allerdings nicht beantragen, so der BFH.