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  • 02.04.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Widerruf einer Lohnsteuerauskunft ist nicht aussetzbar

    | Widerruft das Finanzamt eine dem Arbeitgeber erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft, kann er zwar dagegen Einspruch einlegen. Die Aussetzung der Vollziehung kann er allerdings nicht beantragen, so der BFH. |